Sie möchten die von uns durchgeführten Maßnahmen steuerlich geltend machen? Dann bezahlen Sie ganz einfach vor Ort mit Ihrer Bankkarte (EC-Karten- sowie Kreditkartenzahlung möglich).
Sobald Sie bargeldlos bezahlen, können Sie 20% der Lohnkosten in Ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Fragen Sie bei Auftragserteilung nach dieser bequemen Zahlungsweise. Selbstverständlich erhalten Sie von uns nach jedem Besuch eine entsprechende Rechnung, inkl. getrennter Ausweisung der Lohn-, Materialkosten sowie der Mehrwertsteuer.