Wanderratten
(Rattus norvegicus)
Farbe: graubraun bis schwarz
Größe: Rumpf 16-26 cm Schwanz 14-20 cm
Gewicht: 200 g - 500 g
Schaden
  • Verschmutzung durch Kot und Urin
  • Vorratsschädling
  • Nageschäden an Kabeln und Mobiliar
  • Krankheitsüberträger 

Beschreibung
Einer der häufigsten Schädlinge in unserer Stadt ist die Wanderratte. Betroffen sind oft die Berliner Stadthäuser aus der Gründerzeit sowie Grünflächen und Böschungen an Bahn- und Uferbereichen. Wanderratten gelten als Gesundheitsschädlinge und werden nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) auch als solche behandelt. Eine Rattenbekämpfung kann von der zuständigen Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt Berlin - Bereich Infektionsschutz und Umwelthygiene) angeordnet werden. 
Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes und stellen einen Befall von Wanderratten fest, sind Sie gemäß Berliner Schädlingsverordnung verpflichtet, diesen der Behörde anzuzeigen. Obwohl in Baumärkten oder dem Internet Bekämpfungsmittel (rodentizide Köder) erhältlich sind, dürfen diese in Berlin nur mit der erforderlichen Fachkunde (Ausbildung) angewendet werden. 

Wie läuft eine Bekämpfung ab?

Ursachen finden, Befall nachhaltig bekämpfen und Vorsorge betreiben ... 

Eine Bekämpfungsmaßnahme gegen Wanderratten (Rattus norvegicus) läuft i.d.R. in drei bis vier Schritten ab. Die Maßnahmen erfolgen im rodentiziden Fraßköderverfahren, unter Einsatz von zugriffsgeschützten Köderdepots sowie ggf. Direktbelegung der Erdlöcher. Zwischen den einzelnen Kontrollterminen liegt jeweils ca. 1 Woche Abstand.  

Ablauf: 
  1. Besuch: Inspektion aller betroffenen Bereiche, Ursachenforschung, umfassendes Beratungsgespräch, erste Bekämpfungsmaßnahme
  2. Besuch: Kontrolle aller Befallsbereiche / Fallen- und Ködersysteme sowie Nachlagen von Ködermaterial etc.
  3. weitere Kontrollbesuche je nach Befallssituation ... bis zur Befallstilgung
In manchen Fällen, z.B. bei einem starken Populationsdruck oder befallsfördernden Mängeln, können jeweils weitere Behandlungen notwendig werden. 

Wir sichern Ihnen zu, die Bekämpfungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen und insbesondere aktuell rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. Risikominderungsmaßnahmen - RMM) zu berücksichtigen. Unsere Schädlingsbekämpfer verfügen über die erforderliche Fachkenntnis (Ausbildung, Zertifikate etc.). 

Der Auftraggeber muss seinen Mitwirkungspflichten (u.a. Mängelbeseitigung) zeitnah nachkommen. Insbesondere eine befallsfördernde Müllsituation oder defekte Rohrleitungen sind hierbei zu berücksichtigen. Während der Bekämpfungsmaßnahme müssen die Flächen von Unrat, Lebensmittelresten / Müll freigehalten werden. Speziell Restmüll kann eine alternative Nahrungsquelle darstellen und somit den Bekämpfungserfolg verhindern bzw. einschränken (Wanderratten sind Allesfresser). Die ausgelegten Köder verlieren ihre Attraktivität mit zunehmenden Nahrungsangebot.

Ein Befall von Wanderratten ist gemäß der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV) vom 16. August 2011 in Berlin meldepflichtig gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt. Gerne übernehmen wir diesen formellen Schriftwechsel für Sie. Nach Abschluss der Arbeiten bzw. Tilgung des Befalls, wird eine entsprechende Tilgungsbescheinigung durch uns an die Behörde übermittelt. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir diese Kommunikation für Sie übernehmen dürfen. 

Entscheiden Sie sich für einen seriösen Fachbetrieb aus Ihrer Region!

Ein professioneller Schädlingsbekämpfungsbetrieb handelt bei den erforderlichen Maßnahmen immer nach dem Grundprinzip: so viel wie nötig, so wenig wie möglich. 

Bitte achten Sie bei einer Beauftragung darauf, dass Sie sich für einen Fachbetrieb, idealerweise aus Ihrer Region, entscheiden. 

Gerne übernehmen wir Ihren Auftrag und erstellen Ihnen vorab ein Angebot. 

Als Fachbetrieb Mitglied

Weitere Steckbriefe zu anderen Arten finden Sie bei unserem Berufsverband 

DSV e.V.
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