Eine Bekämpfungsmaßnahme gegen Wanderratten (Rattus norvegicus) läuft i.d.R. in drei bis vier Schritten ab. Die Maßnahmen erfolgen im rodentiziden Fraßköderverfahren, unter Einsatz von zugriffsgeschützten Köderdepots sowie ggf. Direktbelegung der Erdlöcher. Zwischen den einzelnen Kontrollterminen liegt jeweils ca. 1 Woche Abstand.
Ablauf:
Besuch: Inspektion aller betroffenen Bereiche, Ursachenforschung, umfassendes Beratungsgespräch, erste Bekämpfungsmaßnahme
Besuch: Kontrolle aller Befallsbereiche / Fallen- und Ködersysteme sowie Nachlagen von Ködermaterial etc.
weitere Kontrollbesuche je nach Befallssituation ... bis zur Befallstilgung
In manchen Fällen, z.B. bei einem starken Populationsdruck oder befallsfördernden Mängeln, können jeweils weitere Behandlungen notwendig werden.
Wir sichern Ihnen zu, die Bekämpfungsmaßnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen und insbesondere aktuell rechtliche Rahmenbedingungen (u.a. Risikominderungsmaßnahmen - RMM) zu berücksichtigen. Unsere Schädlingsbekämpfer verfügen über die erforderliche Fachkenntnis (Ausbildung, Zertifikate etc.).
Der Auftraggeber muss seinen Mitwirkungspflichten (u.a. Mängelbeseitigung) zeitnah nachkommen. Insbesondere eine befallsfördernde Müllsituation oder defekte Rohrleitungen sind hierbei zu berücksichtigen. Während der Bekämpfungsmaßnahme müssen die Flächen von Unrat, Lebensmittelresten / Müll freigehalten werden. Speziell Restmüll kann eine alternative Nahrungsquelle darstellen und somit den Bekämpfungserfolg verhindern bzw. einschränken (Wanderratten sind Allesfresser). Die ausgelegten Köder verlieren ihre Attraktivität mit zunehmenden Nahrungsangebot.
Ein Befall von Wanderratten ist gemäß der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV) vom 16. August 2011 in Berlin meldepflichtig gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt. Gerne übernehmen wir diesen formellen Schriftwechsel für Sie. Nach Abschluss der Arbeiten bzw. Tilgung des Befalls, wird eine entsprechende Tilgungsbescheinigung durch uns an die Behörde übermittelt. Bitte teilen Sie uns mit, ob wir diese Kommunikation für Sie übernehmen dürfen.